Eingebettet in ein ruhiges und grünes Wohngebiet von Marienfelde, direkt am Naherholungspark “An der Heilandsweide” liegt unsere Tennisanlage.
Auf insgesamt 8 Kunstrasen-/Quarzsand-Plätzen (5 Außenplätze / 3 Hallenplätze) kann das ganze Jahr über Tennis gespielt werden. Da die Außenplätze über Flutlicht verfügen, heißt es auch im Sommer weit nach Einbruch der Dunkelheit: SPIEL, SATZ und SIEG.
– Die Veranstaltungstermine für dieses Jahr werden bald Online gestellt
– Es sind immer noch einige Mitgliedskarten bei Ulrike abzuholen
– Neue Speisen für Januar u. Februar 2026 in der Gastronomie
Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Gäste der Heilandsweide,
Für das neue Jahr 2026 wünschen wir euch viel Glück, Erfolg und natürlich jede Menge Freude auf unseren Tennisplätzen. Mögen in diesem Jahr wieder viele spannende, faire und erfolgreiche Tennismatches gespielt werden – ob im Training, in der Melderunde oder bei unseren Clubturnieren. Vorallem aber: Bleibt GESUND, bewahrt euch eure Freude am Tennissport und den Teamgeist, der unseren Verein ausmacht.
Und nicht vergessen – die Mitgliedskarten für die Eingangstür liegen immer noch bei Ulrike im Büro zur Abholung bereit.
Die Gastronomie der Heilandsweide mit Frau Monika und Bruder Waldemar Broj haben zur Zeit wieder saisonale Speisen, wie Gänsebraten für euch zubereitet. Also kommt vorbei und probiert die neuen Speisen aus. Solltet Ihr eine Veranstaltung mit oder ohne Catering planen, Geburtstage, Gänseessen, Events jeglicher Art, dann könnt ihr euch an Monika und Waldemar Broj wenden, oder per Mail an gaststaette@heilandsweide.de.
Alles andere könnt auf der Webseite der Gastronomie der Heilandsweide, einsehen. Vorreservierungen für Weihnachtszeit bzw. Gänseessen können ab sofort bei Monika oder Waldemar Broj in der Gastronomie der Heilandsweide abgegeben werden.
Noch ein aktuelles Thema “Kiffen”!
Wie Ihr vermutlich wisst, hat der Gesetzgeber den privaten Cannabiskonsum mit Wirkung vom 1.4.2024 legalisiert. Das kann man gut oder schlecht finden, wir als Heilandsweide müssen in jedem Fall mit den entsprechenden Regelungen umgehen:
Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Sichtweite (innerhalb von 100 m) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.
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